Whistleblowing

Das Unternehmen Cermag S.p.A. fördert eine transparente Unternehmenskultur, die auf Ethik, Korrektheit und Integrität basiert, unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sowie der geltenden Standards und Leitlinien.

Gegenstand einer Meldung sind Informationen über Verstöße, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder einer privaten Einrichtung beeinträchtigen.

Diese können sich auf Verstöße (gegen nationales Recht oder EU-Recht) beziehen, die bereits begangen wurden oder noch nicht begangen wurden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie begangen werden könnten.

Nicht gemeldet werden können Unregelmäßigkeiten im Management oder in der Organisation der Tätigkeit sowie Beanstandungen, Ansprüche oder Anfragen, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person oder der Person, die eine Anzeige bei der Justiz- oder Rechnungskontrollbehörde erstattet hat, zusammenhängen und ausschließlich ihre individuellen Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse betreffen, oder die Beziehungen zu hierarchisch übergeordneten Personen.

Das entwickelte **Whistleblowing-Meldesystem** entspricht in allen Teilen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001, der EU-Richtlinie 2019/1937 und dem gesetzesvertretenden Dekret vom 10. März 2023, Nr. 24.